Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO |
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Aufgabe des Unternehmens TDI bietet seinen Kunden Hardware- und Software-Lösungen für unterschiedliche Belange an. Bei der Software können dies Standard-Anwendungen anderer Hersteller oder Individual-Anfertigungen sein. Dazu gehören auch Cloud-Lösungen renomierter Unternehmen. DatenerhebungFür die ordnungsgemäße Abwicklung unserer Aufgaben ist die Datenerhebung und -verarbeitung erforderlich und beruht auf Artikel 6 und 9 DSGVO. Soweit zur Durchführung des Vertrages notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben, werden diese Daten an Sozialversicherungsträger, Versicherungen, Behörden und die zur Vertragsdurchführung notwendigen Dienstleister oder vergleichbare Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Hierbei werden die steuerrechtlichen (§ 147 AO) sowie handelsrechtlichen (§ 257 HGB) Aufbewahrungsfristen von sechs bzw. zehn Jahren beachtet. AuskunftsrechtJeder Vertragspartner hat das Recht, Auskunft der bei uns über ihn gespeicherten Daten zu beantragen (Art. 15 DSGVO) sowie bei Unrichtigkeit der Daten, die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung (Art. 17 DSGVO) der Daten zu fordern. Ebenso steht ihm das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (ART: 20 DSGVO) zu. Ihm steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. |